Vertragsrecht/Werkvertragsrecht
Ich stehe Ihnen umfassend im Vertragsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dies umfasst zum einen die Interessenvertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr der verschiedenen vertraglichen Ansprüche und zum anderen den Bereich der Beratung und Vertragsgestaltung.
Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher Ansprüche, z.B. im Zusammenhang mit folgenden Vertragstypen welche untere anderem auch mit von mir bevorzugt bearbeiteten Rechtsgebieten korrespondieren:
• Maklervertrag
• Werkvertrag
• Reisevertrag
• Dienstvertrag
• Darlehensvertrag
• Leasingvertrag
• Franchisevertrag
Vertragsberatung und Vertragsgestaltung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Sie haben Ihren eigenen Online-Shop und möchten hierfür Nutzungsbedingungen aufstellen? Sie beabsichtigen die Verwendung von Geschäftsbedingungen für Ihre selbstständige freiberufliche Tätigkeit oder für Ihren Gewerbebetrieb? In allen diesen Fällen geht es um AGB, die Ihnen zwar selbst erhebliche Vorteile schaffen können, jedoch nur, wenn sie rechtswirksam gestaltet sind. Die Gerichte stellen hier äußerst strenge Anforderungen, um eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner zu verhindern. Da unwirksame AGB nicht nur nichtig sind, sondern zudem auch das Risiko in sich bergen, von Konkurrenten eine kostspielige Abmahnung zu erhalten, heißt es für juristische Laien ganz klar: Finger weg! AGB-Gestaltung gehört in Profi-Hände! Sich daran selbst zu versuchen oder blind fremde AGB zu übernehmen, rächt sich oft und kann teuer werden! Gern stehe ich Ihnen bei der Gestaltung von AGB sowie für Fragen zu einzelnen AGB-Klauseln mit Rat und Tat zur Seite!
Verfassen sonstiger Verträge oder Vertragspassagen:
Auch bei sonstigen Verträgen kann es sich empfehlen, einen Anwalt mit der Formulierung des Vertragstextes oder zumindest mit einer Beratung vor Vertragsschluss zu beauftragen. Die Verwendung beliebiger Vertragsmuster oder die Formulierung durch juristische Laien bringen stets das Risiko mit sich, in Folge fehlender Sachkenntnis unwirksame, fehlerhafte, missverständliche oder lückenhafte Vertragstexte zu verwenden. Beugen Sie vor, anstatt später das Nachsehen zu haben! Je wirtschaftlich bedeutsamer oder je wichtiger für Sie persönlich ein bestimmter Vertrag ist, desto eher sollten Sie sich an einen Fachmann wenden!
Das Besondere: der Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag schuldet eine Partei, der Werkunternehmer die Herstellung eines Werkes, also die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die andere Partei, der Besteller hat dies zu vergüten.
Bei einem Kaufvertrag schuldet der Verkäufer Übergabe und Übereignung einer Sache, so dass es Abgrenzungsschwierigkeiten geben kann, wenn eine solche Sache vorher erst herzustellen ist, wie beispielsweise bei maßgeschneideter Kleidung oder der Sonderanfertigung eines KFZ. Der Gesetzgeber stellt diesbezüglich klar, dass bei einem solchen Werklieferungsvertrag, bei dem die Herstellung einer neuen beweglichen Sache geschuldet wird, ausschließlich Kaufrecht zur Anwendung gelangt.
Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete lediglich die von ihm zu erbringende Tätigkeit als solche, unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Erfolges, weshalb das Dienstvertragsrecht keinerlei Gewährleistungsansprüche regelt, das Werkvertragsrecht bei Nichteintritt des Erfolges, also im Falle eines mangelhaften Werkes, hingegen schon.
Typische Werkverträge haben beispielsweise Bauleistungen, Handwerksarbeiten und Reparaturleistungen zu Gegenstand, wie beispielsweise die Montage einer Photovoltaikanlage, Maler- oder Klempnerarbeiten oder Reparaturen von Kraftfahrzeugen. Das Werkvertragsrecht findet auch Anwendung, wenn die Herstellung eines geistigen oder künstlerischen Werkes geschuldet wird, wie etwa die Erstellung eines Sachverständigengutachtens oder das Malen eines Portraits.
Da Vertragsrecht und/oder Werkvertragsrecht sehr vielschichtig ist, ist eine Rechtsberatung im Einzelfall immer zu empfehlen, da nicht jeder Vertrag dem anderen gleicht.
Gerne erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam juristisch sichere Verträge oder prüfe diese und deren Rechte daraus. Kontaktieren Sie mich!