Meine Mandanten aus der Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes als auch Arbeitnehmer dieser Bereiche betreue ich von der Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Der Arbeitsvertrag ist Basis und rechtlicher Rahmen für die Ausgestaltung des täglichen Miteinanders von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine ungeschickte Gestaltung von Arbeitsverträgen kann Ihrem Unternehmen erhebliche finanzielle Nachteile bringen.
Um dies im Vorfeld zu vermeiden, berücksichtige ich den neuesten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ebenso wie die speziellen Anforderungen und besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Ich zeige Ihnen zulässige Spielräume auf, ohne die Rechtssicherheit der Vertragsgestaltung zu gefährden.
Für leitende und nicht leitende Angestellte übernehme ich die eingehende Überprüfung eines angebotenen Arbeitsvertrages und weise Sie auf versteckte Risiken in Vertragsklauseln hin und liefere praxisorientierte Lösungen.
Nutzen Sie auch meine Beratung für die Klärung von Gehalts-, Urlaubs-, Teilzeit- und Zeugnisfragen sowie bei der Vorbereitung, Umsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung oder Versetzung.
Weiter berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei bevorstehenden oder ausgesprochenen Kündigungen, wäge Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab und helfe, kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren durch geschickte Verhandlungen im Vorfeld zu vermeiden oder abzukürzen. In Kündigungsschutzprozessen vertrete ich Ihre Interessen und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine auf die jeweilige Situation zugeschnittene Lösung.
Gern beantworte ich Ihre Fragen in allen Bereichen des Arbeitsrechts persönlich. Sprechen Sie mich einfach an.