Familienrecht
Ich setze mir das Ziel, Ihre Interessen im Familienrecht nachdrücklich und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen, wobei ich hierbei auch stets Ihre finanziellen Interessen berücksichtige.
Fasst ein Partner den Entschluss sich trennen zu wollen, stellt sich die Frage, wie nun weiter vorzugehen und was zu beachten ist. In einem ersten Beratungsgespräch berate ich Sie hinsichtlich sämtlicher mit Trennung und/oder Scheidung im Zusammenhang stehender Fragen. Insbesondere ist häufig zu klären, ob und in welcher Höhe Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt) geschuldet wird, wo künftig die gemeinsamen Kinder leben sollen, wie der Umgang zu regeln ist, was mit der gemeinsamen Immobilie und den gemeinsamen Verbindlichkeiten geschehen soll. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage der Vermögensauseinandersetzung, der Hausratsteilung und des Zugewinnausgleichs.
Ich berate Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
• Ehescheidungsverfahren
• Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
• Betreuungsunterhalt für nicht verheirateten Elternteil
• Kindesunterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Nutzungsentschädigung
• Gesamtschuldnerausgleich
• Ehewohnungszuweisung
• Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Umgang und Ferienregelung / Elternvereinbarung
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch vor oder nach der Besiegelung einer Partnerschaft bei der Ausarbeitung eines „Ehevertrages“ zur Seite und freue mich über eine Kontaktaufnahme.