Im Verkehrsrecht kann man in verschiedene Rechtsgebiete unterteilen.
Verkehrsunfälle:
Es wird nach Schadensersatzrecht der Schaden, der vom Unfallgegner zu tragen ist, abgerechnet bzw. geltend gemacht. Hierzu gehört der Sachschaden an Fahrzeug und Kleidung, wie auch der Personenschaden und weitere Vermögensschäden.
Gerade bei schlimmen Verletzungen können auch Probleme im Bereich des Sozialrechts (Erwerbsunfähigkeitsrente) entstehen, welche mit kompetenter anwaltlicher Vertretung effektiv und schnell geregelt werden können.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
Bußgeldbescheide mit und ohne Fahrverbot wegen ordnungswidriger Verhaltensweisen im Straßenverkehr (egal mit welchem Fahrzeug), ist ein Schwerpunkt im Bereich des Verkehrsrechts.
Verkehrsstrafrecht:
Hierzu zählen die klassischen Straftaten wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht, aber auch Drogendelikte. Immer häufiger werden auch Strafanzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr, etwa durch Lichthupe und zu nahes Auffahren. Hier ist eine professionelle Verteidigung zu empfehlen, zumal meistens auch ein Führerscheinentzug oder zumindest ein Fahrverbot im Raum steht.
Verkehrszivilrecht:
In diesem Rechtsgebiet geht es vor allem um den Kauf bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen.
In all diesen Rechtsgebieten rund im das Verkehrsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und freue mich auf Ihren Anruf.
Nützliche Links zum Verkehrsrecht: